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Thema: Service A

  1. #1

    Standard Service A

    Hallo, habe eine Frage. Mein neuer Type R zeigt mir soeben an , dass ich schon nach 10 000 KM zum ersten Service A muss. Hat jemand von Euch den Service machen lassen und welchen Umfang und Kosten hat dieser Service?
    Geändert von ManU (05.06.2016 um 10:03 Uhr)

  2. #2
    dsdo e.V. Mitglied Avatar von Awake
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    Zitat Zitat von umbafk2 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    also ich habe heut meinen ersten Ölwechsel beim Händler machen lassen.
    Original 0W20 reinfüllen lassen, da ich das erste mal einfach alles original lassen möchte (ich fahre auch selten Autobahn).
    Nach einem Jahr werde ich dann nach den Erfahrungen dementsprechend auch vielleicht anderes Öl nehmen.
    Der Händler meinte auch, dass dies für Spritsparen an sich gut sei, aber wer im Sommer lange bei 30C° über die Autobahn platzt
    der sollte sich über anderes Öl Gedanken machen. So viel zu meinen ersten Erkenntnissen/Erfahrungen.

    Habe für den reinen Ölwechsel 190 € bezahlt (Öl, Ölfilter, Dichtung Ablassschraube, Arbeitszeit)

    Grüße

    http://www.hondapower.de/forum/showt...=1#post2495749
    Jott ist keine Maßeinheit.

    Senf ist keine Hauptspeise beim ersten Date!

  3. #3

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    Danke für die Antwort. Mir stellt sich nur folgende Frage: Warum soll ich mit einem Neuwagen laut Anzeige schon nach 10000 km zur ersten Inspektion, obwohl der Wartungsintervall bei 20000 km liegt.

  4. #4
    Avatar von Cupra 300+
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    Bin nicht ganz sicher, aber kann es sein, das alle 10.000km ein Ölwechsel fällig ist und alle 20.000km die Inspektion dazukommt...

  5. #5
    e.V. Mitglied Avatar von Ahmet
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    Meinen Lexus musste ich auch nach 7500km zur Erst Inspektion bringen!

    Da wurde auch nur das Öl incl Filter gewechselt. War bei Lexus aber Kostenlos.

    Kann gut sein das das was mit dem "neuen" Motor zusammenhängt und man so sichergehen will das die Abreibung im Motor was danach im Öl ist raus ist.

  6. #6
    e.V. Mitglied Avatar von RGT
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    Zitat Zitat von dueringers Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Mir stellt sich nur folgende Frage: Warum soll ich mit einem Neuwagen laut Anzeige schon nach 10000 km zur ersten Inspektion, obwohl der Wartungsintervall bei 20000 km liegt.
    Sollte doch dein Händler wissen.
    Bzw würde ich bei einer Neuwagenübergabe erwarten, dass mir gesagt wird wann ich das erste mal zum Ölwechsel kommen muss.
    [S] OEM 15" AluFelgen 4x100

  7. #7
    Avatar von SaschaOF
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    Zitat Zitat von dueringers Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Mir stellt sich nur folgende Frage: Warum soll ich mit einem Neuwagen laut Anzeige schon nach 10000 km zur ersten Inspektion, obwohl der Wartungsintervall bei 20000 km liegt.
    Schon x Male durch - das 20000km Intervall gibt es nicht mehr, seit Honda die elektronischen Wartungssysteme verbaut.

  8. #8

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    Einfach mal das Handbuch lesen...
    Mit Wartungsintervallanzeige hast du keine festen intervalle mehr und Inspektion A ist nur ein Ölwechsel...
    RTFM ??

  9. #9
    Avatar von reanim
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    Zitat Zitat von YellowS2k Beitrag anzeigen
    Einfach mal das Handbuch lesen...
    Mit Wartungsintervallanzeige hast du keine festen intervalle mehr und Inspektion A ist nur ein Ölwechsel...
    RTFM ??
    Danke Yellow, gilt übrigens auch für andere Dinge. Es ist wirklich sehr viel im Handbuch beschrieben.
    Aber mal ne andere Frage die ich morgen auch mal meinen Honda Händler fragen werde, erlischt die Garantie, wenn man mit dem Wagen auf die Rennstrecke geht?

  10. #10
    Avatar von SaschaOF
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    Meines Wissens gilt die Garantie nur für den normalen/bestimmungsgemäßen Gebrauch - Rennstrecke gehört da nicht dazu. Also würde ich sagen: ja, die Garantie erlischt (wenn man das denn nachvollziehen kann).

  11. #11
    Avatar von Corny
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    Hab letztens irgendwo was gelesen, dass einer erfolgreich geklagt hatte, dass bei Fahrzeugen, die mit Rennstreckenbetrieb (Golf R, Audi RS, Seat Cupra R, Civic TypeR etc...) beworben werden, die Garantie nicht erlischt, wenn man diese auch auf einer Renne bewegt.

    Da ging es glaub um die übermäßig abgenutzte Bremse oder sogar Bremsversagen bei nur ein paar Runden...


    Schlaf gut Armin

  12. #12
    Avatar von Rhodosmaris
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    Wenn du den R auf der Strecke in die Leitplanke setzt, kann die Versicherung auch die Zahlung verweigern - Versicherer schließen i.A. in ihren Bedingungen Motorsportbetrieb (also Rennstrecke) aus.
    Dein Post von gestern 19.06 bezieht sich ja auch in keiner Weise auf die Frage des TE.

    ciao Maris
    Geändert von Rhodosmaris (09.04.2016 um 08:49 Uhr)

  13. #13
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Ist es ein offener Trackday bzw. Touristenfahrten, erlischt die Garantie in der Regel nicht, da es sich um öffentlichen Fahrbetrieb nach STVO handelt. Das muss der Hersteller oder Versicherer explizit ausschließen.

    Ist es ein geschlossener Trackday, also ohne Bindung an die STVO bzw. wirklicher "Renn"betrieb oder eine Motorsportveranstaltung, dann erlischt die Garantie i.d.R. weil der Hersteller sich darauf beruft das es eben ein Strassenfahrzeug und kein Rennfahrzeug ist welches nicht für diesen Betrieb bzw. Belastung ausgelegt ist.

    Allerdings hat Corny Recht, ein R8 Fahrer hatte dagegen geklagt und gewonnen, aber auch mit viel HickHack, Nerven und Zeit, muss man wissen ob man sich das dann geben will. Im worst case allerdings würd ichs aber auch versuchen.

    Nissan (GTR) schließt das generell aus, außer man macht vor und nach dem Rennstreckenbesuch einen Check bzw Service der nicht wenig Geld kostet. In der Zeit zwischen den beiden Checks, ruht die Garantie, also ist nicht aktiv. Somit, während dieses Zeitraums des Rennbetriebs würde die Garantie nicht greifen wenn da was kaputt geht. Wenn nach dem Check alles ok ist, läuft die Garantie weiter. Anfangs hat Nissan den Rennstreckenbesuch generell untersagt, haben es dann aber als Kompromiss so gemacht weil die Kunden verärgert waren. Obwohl diese Variante im Fall der Fälle dem Kunden auch nix bringt, aber besser als vorher.

    Bei Porsche oder Corvette wird man z.B. zu Trackdays eingeladen, also ganz anders rum. Allerdings sind diese Veranstaltungen auch sau teuer, vermutlich reicht das dann um etwaige Schaden dann dadurch abzudecken.

    Ich würde Honda einfach mal fragen, aber auch wenn die das nicht unterstützen, würd ich auf die Renne gehen und es dann eben drauf an kommen lassen.

    Bei den Versicherungen muss es in den AGBs stehen und da muss dann auch stehen und auch welche Art der Veranstaltung ausgeschlossen wird, offen oder geschlossen. Viele haben es in ihren AGBs stehen, einige aber nicht, kann man auch erfragen.

    Zudem gibt es ja auch extra Rennstreckenversicherungen, welche einen Schaden übernehmen egal welche Veranstaltung, allerdings auch wieder sau teuer und fast schon unrentabel.

    Desweiteren muss man ja auch nicht angeben WO der Schaden geschehen ist. Wenn ich einen Motorschaden auf der Rennstrecke hätte, würd ich dem Händler oder Honda das nicht unbedingt auf die Nase binden. Inwiefern man das beim FK2R halt nachvollziehen kann. Kann ja auch sein das es dann auf der Heimreise oder zu einem späteren Zeitpunkt knallt, die Ursache aber auf der Rennstrecke gelegt wird.

    Schwierig, freiwillig wird der Hersteller oder der Versicherer nicht zahlen wenn es für ihn eine Möglichkeit gibt, da raus fein zu kommen. Was aber letztendlich Sache ist, muss man im Einzelfall in den AGBs oder beim Hersteller erfragen oder drauf ankommen lassen.

  14. #14
    Avatar von Corny
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    Was hat denn die Versicherung mit der Garantie zu tun??


    Schlaf gut Armin

  15. #15
    Avatar von Rhodosmaris
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    Nichts?
    Es wird doch aber erlaubt sein, wenn denn schon nach Rennstreckenbetrieb gefragt wird, eine Zusatzinfo zu geben.

    ciao Maris

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