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Thema: TÜV Frage(n)

  1. #1
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    Standard TÜV Frage(n)

    mein ep3 war heute mal wieder beim TÜV, da rufen die mich extra an und fragen wegen einer eventuell vorhandenen eintragung meiner winterreifen im bezug auf mein h&r fw (stino ATU alus mit OEM dimensionen mit reifen in oem dimensionen, nat mit KBA nr).

    ich habe dann ziemlich blöd geschaut, habe die winterfelgen seit langem drauf und bei den letzten 2 tüv terminen hat das absolut keinen gejuckt (KEIN hinterhof-TÜV). das fw ist auch in verbindung mit oem rad/reifenkombi eingetragen. der prüfer meinte das MUSS aber noch mit den winterfelgen eingetragen werden AUCH wenn die exakt die gleichen dimensionen wie oem und eine KBA nr haben. die eintragung soll mich 70 eus kosten und der prüfer meinte auch ich müsste dann noch aufs landratsamt(??) um die plakette dann da zu holen. hat irgendwas mit irgendwelchen einzeleintragungen zu tun die ich wohl habe.

    daher meine frage: spinnen die dort oder haben die letzten 2 tüver gepennt/weggeschaut? oder hat sich da rechtlich was geändert?

    thx

    meine lektion war jetzt schon nächstes mal lieber wieder die 20km in die werkstatt meines vertrauens zu fahren als zum laden ums eck
    Geändert von SKUM (07.01.2014 um 16:43 Uhr)

  2. #2
    I.P.P. Avatar von Mike
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    Es kommt drauf an, was als Auflagen zu Deinem Fahrzeug in der ABE der Felgen steht. Wenn dann müssen nur die Winterfelgen noch eingetragen werden (nix i. Verb. m. mit dem Fahrwerk). Dort steht dann auf der Abnahme welche bereits vorhandenen Änderung berücksichtig wurden.

    Gruß Mike

  3. #3
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    danke für die info mike... hab wegen den felgen geschaut und da steht tatsächlich, dass diese für serien fw und bremse sind, bei änderungen dieser sei das "gesondert zu beurteilen". die anderen prüfer hatten es wohl anders "beurteilt".ok das passt also irgendwie (wenn auch kleinlich ohne ende imo)

    aber das mit dem landratsamt check ich auch null.

    hier mal orginal aus dem mängelbericht, evtl wird da einer schlau draus?:

    - Zulassungsdokumente Papiere berichtigen auf der Zulassungstelle lassen (geil geschrieben oder?). Zulassung erfolgte nach §19(2).

    -Räder Eintragung der Winterräder nach §19(2) erforderlich.


    HÄ??? ich muss zur Zula weil alles auf §19(2) Eingetragen wurde (is doch legitim?) und der will mir die Räder auch auf §19 eintragen? sinnlos² oder bin ich grad zu blöd um die logik zu verstehen :/
    Geändert von SKUM (07.01.2014 um 21:28 Uhr)

  4. #4
    Avatar von feiny
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    Also mit Berichtigen ist wohl gemeint das die Winterfelge auch im Schein mit aufgenommen werden soll. Das wäre soweit ja Legitim.

    Warum jetzt ein 19.2 draus gemacht wird könnte damit zusammen hängen das Fahrwerk eben immer in Verbindung mit Rad/Reifen und umgekehrt ect pp… dadurch das also demnach die Winterfelgen noch eingetragen werden sollen und das FW nicht mehr OEM ist ist wohl ein 19.2 nötig.

    Ich meine aber das wenn für beides ein Teilegutachten vorhanden ist auch ein 19.3 machbar wäre?!

  5. #5
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    Zitat Zitat von feiny
    Also mit Berichtigen ist wohl gemeint das die Winterfelge auch im Schein mit aufgenommen werden soll. Das wäre soweit ja Legitim.

    kurz zur erkärung:
    Zulassungsdokumente Papiere berichtigen auf der Zulassungstelle lassen. Zulassung erfolgte nach §19(2).
    damit meint er wohl vorhandene eintragungen. ich hab bisher fw und stahlflex eingetragen. beides nicht im schein, sondern auf extra wischen. für die AGA hab ich ne ABE und sonst is das auto stock. hatte damit noch nie probleme beim tüv.

    er will mir (wenn ich es richtig verstanden habe) jetzt die winterfelgen eintragen und schickt mich dann aufs landratsamt um (vermutlich) alles in den schein zu packen? er meinte nur zu mir die plakette müsste ich mir aufm landratsamt abholen...lol

  6. #6
    I.P.P. Avatar von Mike
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    Hallo

    Ja, dann trägt er dir jetzt die Winterfelgen ein, schließt die HU ohne Mängel ab, teilt aber keine Plakette zu.
    Diese wird dann von der Zulassungsstelle zugeteilt, somit wird sichergestellt, dass Du die Änderungen auch in Deine Fahrzeugpapiere übernehmen lässt.

    Gruß Mike

  7. #7
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    jetzt check ich auch was du mit §19(3) meintest feiny. so wurde mir bisher auch alles eigetragen, was den netten herrn jetzt wohl störte

    ist es legitim für den prüfer eine umschreibung der 19(3)er auf den schein zu veranlassen? was mich auch interessieren würde, wenn ich zum LRA gehe, klebt der sachbearbeiter dann meine plakette? ich mein sie werden sie mir wohl nicht in die hand drücken und mich selber kleben lassen

    vielleicht blöde fragen für den ein oder anderen hier, aber meine TÜV erfahrungen der letzten 13 jahre beziehen sich aufs hinfahren und wieder heimfahren. deswegen versteh ich das ganze klimbim grad nich so ^^

  8. #8
    e.V. Mitglied Avatar von Paintballer3000
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    warum solltest du die nicht in die hand bekommen ? kann natürlich auch deine Nummernschilder abschrauben und mit rein nehmen wenn die besser kleben können wie du ^^

  9. #9
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    ich meine die plakette ist ein dokument oder so und ich könnt die ja an auto xy kleben oder verkaufen an autoschieber xz oder sonstwas. klar, ich werd das schild mit reinnehmen, die werden kaum ins überfüllte parkhaus wollen um auto sucherles mit mir zu spielen

  10. #10
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    Hastn da fürn nen coolen Sachverständigen?

  11. #11
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    Du musst das Kennzeichen mitnehmen! Plakette mitnehmen wäre ja zu hart sind die Sommerräder kleiner als die Winterräder?
    Isse Alfa, isse kapuuutt
    Isse BMW, isse auch kaputt

  12. #12
    e.V. Mitglied Avatar von Paintballer3000
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    ich hab meine schonmal bei der Zulassungsstelle so bekommen ^^ (ähnliche Story ... also musste sachen noch in die Papiere übertragen lassen sonst keine PLakette)

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mike Beitrag anzeigen
    Hallo

    Ja, dann trägt er dir jetzt die Winterfelgen ein, schließt die HU ohne Mängel ab, teilt aber keine Plakette zu.
    Diese wird dann von der Zulassungsstelle zugeteilt, somit wird sichergestellt, dass Du die Änderungen auch in Deine Fahrzeugpapiere übernehmen lässt.

    Gruß Mike
    Steht es in den Papieren dann nicht immer das man es bei "nächster" Gelegenheit in die Papiere eintragen lassen sollte. Also ist es kein muß, es wurde doch langen das Papier mit zu führen.

  14. #14
    I.P.P. Avatar von Mike
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    Ja, das ist aber nur bei §19.3 Abnahmen so (wobei es selbst hier in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt).
    Bei §19.2 ist immer ein sofortiger Eintrag in die Papiere erforderlich. Dies ist ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis erteilt die Zulassungsstelle (zuständige Behörde).
    Bei einer gegenseitigen Beeinflussung der Teile ist eben manchmal ein §19.2 erforderlich.
    Wenn in dem Gutachten der Felgen steht, dass sie nur mit serienmäßigem Fahrwerk geprüft sind, dann ist ein §19.2 zur Eintragung erforderlich, da der im Gutachten genannte Verwendungsbereich nicht eingehalten ist.

    Gruß Mike

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