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Thema: Autogarage untervermietet - gibt Zeck?

  1. #1

    Standard Autogarage untervermietet - gibt Zeck?

    Hi Leute,

    mein "Nachbar" (mehrere Garagen nebeneinander) musste dieses Jahr eines seiner Autos verkaufen, weil er durch sch*** corinna seinen job verloren hat. nun lief sein mietvertrag noch bis ende 2021 und er konnte nicht kündigen, da hat er sich nen untermieter gesucht. und da gabs anscheinend zeck vom vermieter - angeblich seien untermieten nicht erlaubt. ein paar von uns haben daraufhin in unsere verträge geschaut - da steht kein wort von Untermiete, geschweige denn dass es verboten ist!

    der VM sagte, das sei geltendes Gesetz dass Untermieten nur unter Einverständnis iO sind.. stimmt das, auch wenns im Mietvertrag nicht geregelt ist?

    dass der dem jetzt nen stock in die speichen schmeißt ist echt unglaublich... er kriegt ja sein geld immerhin!

  2. #2
    Roster, Klöße & Bier e.V. Mitglied Avatar von Alf
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    Vermietung bzw Untervermietung sollte im Vertrag geregelt sein. Da steht wirklich nichts? Wie alt ist der Vertrag?

  3. #3
    VAG YOU Avatar von plutokrat
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    ist im BGB geregelt - muss also nicht im Vertrag stehen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__540.html

  4. #4
    Avatar von Tripower
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    So ist es!

    Der Vermieter muß (vorher) gefragt werden. Allerdings darf er die Einwilligung nur mit triftigem Grund verweigern. Dieser Grund kann z.B. in der Person des Untermieters liegen.

    Was mich noch interessieren würde: Wer ist denn diese Corinna, wegen der der Nachbar seinen Job verloren hat - und was hat sie angestellt?

    GG

  5. #5

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    Stimmt, ich fürchte da siehts schlecht aus für deinen Garagen-Nachbarn. oberes gesetz gilt da leider trotz 'unvollständigem' mietvertrag.


    finds auch immer wieder erschreckend wie sehr es darauf ankommt, wie chillig dein vermieter drauf ist.
    hab zum beispiel freunde die ihre garage als werkstatt benutzen, bei uns wär das undenkbar.. weils eben nicht dem ursprünglichen zweck entspricht. als ich mich mit meinem vermieter da mal drüber gezankt hab hab ich bissl recherchiert (hier der artikel dazu, vllt hilft der dir auch etwas weiter. geht aber mehr um vermietung von garagen die zur wohnung gehören) und hab leider den kürzeren gezogen.


    ich denk aber wie du: Was interessierts ihn wenn er seine kohle bekommt?


    fürchte aber wenn dein kumpel dafür nicht mehr aufkommen kann bleibt ihm nix anderes übrig als die Kündigung sobald wie möglich..

  6. #6
    VAG YOU Avatar von plutokrat
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    Zitat Zitat von Carsten666 Beitrag anzeigen

    ich denk aber wie du: Was interessierts ihn wenn er seine kohle bekommt?
    da hast du recht. aber ihn ist schon daran gelegen, dass die mietsache auch nicht zweckentfremdet wird oder verwahllost. schließlich zhat er mit dem mieter einen vertrag abgeschlossen, weil er der meinung ist, dass er diesem vertrauen kann.
    die untermieter könnten da ganz anders drauf sein und der zwischenmieter könnte sich einen scheiß darum kümmern, was die untermieter anstellen. die rennerei hat dann letztendlich der eigentliche vermieter, wenn es zum schaden kommt.

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